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Die Departements

Abbildung 19:   

Die Dezentralisierung von 1982 in der Sicht von Yannick Lefrançois

 

 

 

 

Quelle: Dernières Nouvelles d'Alsace vom 28.2.2002

In den Departements haben sich die Machtverhältnisse seit dem Dezentralisierungsgesetz grundlegend verändert. War bislang der Präfekt als Vertreter der Staatsgewalt das allein bestimmende Organ und waren die Generalräte (Conseillers Généraux) als Selbstverwaltungsorgane des Departements eher bedeutungslos, so ist nun der Präsident des Generalrates der "starke Mann" im Departement. Jeweils auf drei Jahre nach jeder Teilerneuerung des Generalrates von dessen Mitgliedern gewählt, ist er das Exekutivorgan des Departements bzw. des Generalrates mit den Befugnissen, die früher dem Präfekten zustanden. Er ist Chef der departementalen Dienste, erstellt das Budget des Departements und führt die Beschlüsse des Generalrates aus. Unterstützt wird er von einem "Bureau", bestehend aus vier bis zehn Vizepräsidenten, das von ihm geleitet wird. Ebenso wie der Bürgermeister und der Präsident des Regionalrates ist auch der Generalratspräsident während seiner Amtszeit nicht absetzbar (außer bei Verstößen gegen Strafgesetze).

Gewählt werden die Generalräte auf sechs Jahre nach der absoluten Mehrheitswahl. Die Zahl der Conseillers généraux schwankt zwischen 14 Mitgliedern im Territoire de Belfort und 76 im Departement Nord. Die Auflösung eines Generalrates ist ebenso wie die eines Gemeinderates nur ausnahmsweise unter bestimmten Vorrausetzungen möglich.

Abbildung 20:

Interaktive Karte der Departements von Frankreich
(nur über Internetquelle interaktiv)

 

 

 

 

 

 

Internetquelle [1]

Auch die Anzahl der Einwohner [2] in den 96 Departements im Mutterland (einschließlich der Überseedepartements gibt es 100) variiert sehr stark. So besitzt das Departement Lozère nur etwa 75.000 Bewohner, das Departement Nord dagegen zweieinhalb Millionen. Die Grenzen dieser Gebietskörperschaften orientieren sich immer noch an dem im Jahr 1800 angeblich eingeführten Maßstab, ein Präfekt müsse die Grenzen seines Departements innerhalb eines Tagesrittes von der "lokalen" Hauptstadt aus erreichen können. Dieser wird vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Premierministers ernannt und ist für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Departement und für die Respektierung der staatlichen Gesetze zuständig.

Die Dezentralisierungsgesetze übertrugen den Departements eine Reihe neuer Aufgaben, die sie in den Augen vieler Betrachter zu den eigentlichen Gewinnern dieser Reform werden ließen. So gingen folgende Kompetenzen auf sie über: Sozialhilfe, Schultransport, Bau und Unterhaltung der Collèges (die einheitliche Sekundarschule) sowie wirtschaftliche Förderung in Form von finanziellen Hilfen für Unternehmen. Im kulturellen Bereich sind sie für Departementsbibliotheken und -museen zuständig. Daneben sind sie weiterhin für die Departementsstraßen und - seit 1994 zusammen mit der Region - für den Umweltschutz verantwortlich. Durch die Reformgesetzgebung von 2003 wurde ihnen auch die Verwaltung und Auszahlung der so genannten Wiedereingliederungshilfen (RMI - Revenu Minimum d'Insertion) an Arbeitslose übertragen; diese Finanzhilfen erhalten solche Arbeitslose, die an beruflichen Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Zur Finanzierung dieser "RMI"-Kosten erhalten sie einen Teil der Mineralölsteuer.

In allen Departements wird das meiste Geld für die Sozialhilfe ausgegeben. Sie macht rund ein Drittel der Haushalte aus. Hinzu kommen die Ausgaben für den Bau und den Unterhalt der Collèges. Wichtigste Einnahmequellen der Departements ist zum einen ihr Anteil an den kommunalen Steuern, zum anderen die jährliche Kraftfahrzeugsteuer ("Vignette"). Ergänzt werden diese durch Transferüberweisungen des Staates. Insgesamt standen den Departements im Jahr 2001 Finanzmittel in Höhe von 39,1 Milliarden Euro zur Verfügung, darunter ein Anteil von 14,78 Milliarden Euro aus den vier kommunalen Steuern.