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'Reformüberlegungen'
 
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Reformüberlegungen

Vor dem Hintergrund der Kritik an einer de facto Allparteienregierung von Bundestags- und Bundesratsmehrheit, die sich bei allen zustimmungspflichtigen Gesetzen jeweils auf einen Kompromiss einigen muss, haben beide Häuser des Parlaments im November 2003 eine Kommission zur "Modernisierung des Bund-Länder-Verhältnisses" eingesetzt. Aufgabe dieser Kommission ist es, zum einem die Gesetzgebungskompetenzen und die Mitwirkungsrechte der Länder zu überprüfen, zum anderen sollen die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern neu geregelt werden.

Geht es im ersten Fall um eine Begrenzung der Mitwirkungsmöglichkeit des Bundesrates bei der Bundesgesetzgebung, indem die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze deutlich reduziert wird, denken die Länder im zweiten Fall an die Abschaffung der Mischfinanzierung insbesondere bei den "Gemeinschaftsaufgaben [1] " (Artikel 91a GG). Diese ermöglichen es dem Bund in bestimmten Fällen, 50% der Finanzierung eines Projektes zu übernehmen und damit ein Land in Zugzwang zu bringen. Fehlen diesem die erforderlichen Finanzmittel, scheitert das Vorhaben. Die Länder fordern deshalb eine Globalzuwendung des Bundes für diese Bereiche; es sollte ihnen überlassen bleiben, welche Einzelmaßnahmen sie aus diesem "Topf" finanzieren. Bei der Gesetzgebung wird diskutiert, den Ländern wieder mehr Eigenkompetenz zu übertragen. Im Gegenzug wäre ihre Mitwirkung bei der Verabschiedung der vom Bundesrat zu beschließenden Gesetze drastisch zu reduzieren.

Abbildung 10:

Die Diskussion um die Zusammenlegung der Bundesländer, möglicherweise eine Halbierung der Zahl von derzeit 16 auf künftig 8, ist ein immer wieder heiß diskutiertes Thema. Einerseits würden damit die regionalen Disparitäten leichter ausgeglichen werden, andererseits stehen dem regionale Interessen und Identitäten gegenüber.

 

 

 


Quelle: Der Bürger im Staat Heft 1/1999

Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts sieht in einem umfangreichen Diskussionsbeitrag zur Föderalismusreform (FAZ 27.11.2003, S. 8) dringlichen Handlungsbedarf, die gegenwärtige Verlagerung von wesentlichen Entscheidungen bei gesellschaftspolitisch bedeutsamen Gesetzesvorhaben "in einem Verhandlungsverband von Regierungsvertretern aus Bund und Ländern" (sprich: Vermittlungsausschuss) zu beenden oder zumindest maßgeblich zu begrenzen. Er plädiert deshalb für eine Rückübertragung von Aufgaben auf die Länder, eine Effektivierung des Subsidiaritätsprinzips (der Bund übernimmt nur dann Aufgaben, wenn diese von den Ländern nicht selbständig bewältigt werden können), eine Eingrenzung der Zustimmungspflicht des Bundesrates und eine Stärkung der Eigenverantwortung der Länder einschließlich deren Finanzen. Auch gibt er eine Zusammenlegung [2] von finanzschwachen Ländern mit finanzstarken zu bedenken. Ob solche Forderungen, die letztlich auf eine Einflussreduzierung des Bundesrates und damit der Macht der Ministerpräsidenten hinauslaufen würden, realisierbar sind, dürfte vor dem Hintergrund bisheriger gescheiterter Reformdiskussionen wenig wahrscheinlich sein.