French
German
 
Seite zur Sammlung hinzufügen
'Aufenthaltsrecht in Deutschland'
 
2 Seite(n) in der Sammlung1 Seite(n) wurden nicht gefunden.
 
 
 
 
 

Sie sind hier: Deuframat > ... > Aufenthaltsrecht in Deutschland

Aufenthaltsrecht in Deutschland

Unter den Oberbegriff Aufenthaltsgenehmigung fallen vier unterschiedliche Aufenthaltsrechte:

  • Eine Aufenthaltserlaubnis ist an keinen bestimmten Aufenthaltszweck gebunden. Sie kann befristet erteilt werden mit der Möglichkeit der Verlängerung. Sie wird unbefristet verlängert, wenn der Ausländer seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis hat, die erforderliche Arbeitserlaubnis besitzt, sich auf einfache Art in deutscher Sprache mündlich verständigen kann, über ausreichenden Wohnraum für sich und seine Familie verfügt und kein Ausweisungsgrund gegen ihn vorliegt.
  • Eine Aufenthaltsbewilligung wird erteilt, wenn Zweck und zeitliche Begrenzung des Aufenthalts eindeutig definiert sind (z.B. Studium in Deutschland)
  • Eine Aufenthaltsbefugnis kann Ausländern aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen erteilt werden.
  • Die Aufenthaltsberechtigung ist unterhalb der Staatsbürgerschaft der am besten gesicherte Status für Ausländer. Sie erhalten damit ein unbefristetes an keine Bedingungen geknüpftes Bleiberecht.


(aus: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 237 Ausländer, 1992, S. 8)

Links: