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'Staat, Region und Europäische Gemeinschaft '
 
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Staat, Region und Europäische Gemeinschaft

Die europäische Regionalpolitik stellt im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialgeschichte ein Novum dar, insbesondere im Hinblick auf ihre Verpflichtung, zwei unterschiedliche Akteursebenen zwingend miteinander zu verknüpfen: den Staat und die supranationale Gemeinschaft. So obliegt es z. B. den Einzelstaaten gemäß ihrer individuellen Verwaltungsstrukturen, die Verteilung der öffentlichen Beihilfen für ihre eigenen Regionen zu regeln. Demgegenüber ergänzen bzw. substituieren die finanziellen Hilfen der Gemeinschaft die nationalen Programme, wobei sie im allgemeinen nur auf Antrag der Staaten bewilligt werden (7).

Abbildung 15:

Die Europäische Gliederung (15 Länder) in Verwaltungseinheiten (nach der Nomenclature des Unités Territoriales Statistique = NUTS)

 

 

 

 

 

 

Internet-Quelle

Der wichtigste Akteur der industriellen Neuorientierung bleibt somit der Staat, was insofern nicht überrascht, als die Wirtschafts- und Sozialpolitik zu seinen Kompetenzen gehört. Seit Ende des zweiten Weltkrieges haben sich die Grundsätze der gemischtwirtschaftlichen Struktur (économie mixte) und der unabdingbaren Konzertation zwischen den Regierungen und den Akteuren des wirtschaftlichen Lebens wie Arbeitgeber und Gewerkschaften in allen Mitgliedstaaten der EGKS und später der EWG durchgesetzt. Die Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeiter sind somit wichtige Beteiligte im Prozess des industriellen Wandels. Gleichzeitig haben sie eine starke regionale Verwurzelung, die sie dazu veranlasst, Druck auf die Regionalpolitiker auszuüben. 

Zwischen diese beiden Entscheidungsebenen - Staat und Gemeinschaft - fügt sich somit eine dritte, die Region, die entweder eine legale Anerkennung haben kann, wie im Falle der deutschen Länder, oder eher lediglich Druck ausübt, wie im Falle Frankreichs oder Belgiens in den Jahren 1950-1960. Allerdings haben sich gegen Ende der sechziger Jahre in Verbindung mit einer Neuorientierung der Regionalpolitik überall neue Regionalstrukturen durchgesetzt, nicht zuletzt aufgrund der Herausforderungen - gelegentlich auch angesichts eklatanter Misserfolge - der industriellen Neuorientierung. Die Europäische Gemeinschaft [1]  unterstützte diesen Prozess der Regionalisierung durch die Einrichtung eines europäischen Fonds für regionale Entwicklung [2]  (1975), dessen Zielsetzung seit Beginn u.a. darin lag, den Niedergang in den alten Industrieregionen zu verhindern. Seit der Reform der Strukturfonds [3]  (1989), fördert die Gemeinschaft mehrere Typen von Regionen, darunter die altindustrialisierten Gebiete mit Strukturproblemen (RETI, (8)). Kernanliegen der Zieles 2 [4]  des Strukturfonds ist es, "Gebiete mit Strukturproblemen wiederzubeleben. Es betrifft industrielle, ländliche, städtische oder von der Fischerei abhängige Gebiete", wobei u. a. Regionen besonders berücksichtigt werden, in denen der Strukturwandel in der Industrie und im Dienstleistungssektor besondere Probleme verursacht hat (9).

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Anmerkungen

(7) Paul Romus, L'Europe et les régions, Nathan-Labor, Bruxelles, 1979, S. 124-125 & 147-148. 

(8) RETI: régions européennes de tradition industrielle

(9) Europäischen Gemeinschaften, Vade-mecum sur la réforme des fonds structurels communautaires, Luxemburg, 1989, S. 14; René Leboutte, Vie et mort des bassins industriels en Europe, 1750-2000, L'Harmattan, Paris 1997, S. 454-458