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'Baden-Württemberg: Außenbeziehungen'
 
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Außenbeziehungen

Kann Baden-Württemberg eine eigene Außenpolitik betreiben? Im Gegensatz zu Rhône-Alpes ist diese Frage mit Einschränkungen zu bejahen. Dies gilt insbesondere für Angelegenheiten, die Bereiche der Europäischen Union betreffen. Artikel 23 Grundgesetz ermöglicht es den Bundesländern, in Brüssel alle diejenigen Themen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fallen, bei den Verhandlungen mit dem Partnerstaaten eigenverantwortlich zu entscheiden. Anstelle eines Mitglieds der Bundesregierung sitzt dann ein Bevollmächtigter der 16 Bundesländer am Tisch des Ministerrates der Europäischen Union. Sind wesentliche Interessen der Bundesländer in einer EU-Angelegenheit berührt, müssen Vertreter der Länder als Berater zu den Verhandlungen hinzugezogen werden.

Artikel 32, Absatz 3 Grundgesetz gestattet es den Bundesländern, auf dem Gebiet ihrer ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeiten völkerrechtliche Verträge abzuschließen, sofern die Bundesregierung einem solchen Staatsvertrag zustimmt. Zusätzlich dürfen sie nach Artikel 24, Absatz 1 Grundgesetz mit Zustimmung der Bundesregierung Hoheitsrechte auf grenznahe Einrichtungen übertragen, soweit die Länder für die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben zuständig sind. Grenzüberschreitende Zusammenarbeit [1] hat Baden-Württemberg mit Nachbarregionen der angrenzenden Staaten geschlossen, um seinen Bürgern in den Grenzgebieten eine Vielfalt von Kooperationen (z.B. Verkehr, Kultur, Umwelt und Wirtschaftsförderung) zu ermöglichen.
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Anfang 1996 wurde in der "Karlsruher Übereinkunft" die grenzüberschreitende Zusammenarbeit auch auf die kommunale Ebene ausgedehnt, um interessierten Gemeinden beiderseits der Grenze gemeinsam durchzuführende Vorhaben wie bei der Abfallbeseitigung oder im Umweltschutz zu erlauben.

Der Vertrag von Maastricht schuf für die Regionen aller Mitgliedstaaten die Institution des "Ausschusses der Regionen", in dem auch zwei Mitglieder aus Baden-Württemberg sitzen. Zwar kann dieser Ausschuss nichts beschließen, aber er muss in zahlreichen Fällen gehört werden, so dass regionale Interessen in den EU-Entscheidungsprozess einfließen. Als exportorientiertes Bundesland besitzt Baden-Württemberg auch eine eigene Vertretung in Brüssel, deren Ziel es ist, nicht nur die Landesregierung über den Diskussionsstand innerhalb der europäischen Institutionen zu informieren, sondern auch die Interessen des Landes wirkungsvoll gegenüber der Europäischen Kommission und dem Rat der Europäischen Union zu vertreten.

Kooperation mit Regionen mehrerer europäischer Länder betreibt Baden-Württemberg seit langem. Herausragend sind die Oberrheinkonferenzen zur Erarbeitung von Empfehlungen zur Lösung grenzüberschreitender Probleme im Bereich Verkehr, Umwelt und Kultur. Ähnliche Aufgaben kommen der Bodensee-Konferenz und der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer sowie derjenigen der Donauländer zu.

Abbildung 10:

Das Logo der Oberrheinkonferenz 

 

 

 

 

 

 

Internet-Quelle

Für die baden-württembergische "Außenpolitik" von besonderer Bedeutung sind die "Vier Motoren für Europa", nämlich Baden-Württemberg, Rhône-Alpes, Lombardei und Katalonien (Wales ist assoziiertes Mitglied). Ziel dieser seit 1988 bestehenden Kooperation der wirtschaftlich starken Regionen ist ein enger Meinungs- und Erfahrungsaustausch sowie gemeinsame Projekte in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technologie und Umweltschutz. Zur Abstimmung der vier Regierungen finden - bedauerlicherweise meist ohne Information der Öffentlichkeit - jährliche Treffen der Regierungschefs und regelmäßige Zusammenkünfte der Experten der jeweiligen Ministeriumsabteilungen statt. Weitere Partnerschaften [2] pflegt Baden-Württemberg auf bilateraler Ebene u.a. mit Flandern, einigen spanischen und portugiesischen Regionen, der kanadischen Provinz Ontario und dem US-Bundesstaat Connecticut.