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'Abgrenzungsprobleme in der Grenzregion Saar-Lor-Lux'
 
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Abgrenzungsprobleme in der Grenzregion Saar-Lor-Lux

Zunächst ist es notwendig, eine kurze Einführung in die hier behandelte Grenzregion Saar-Lor-Lux zu geben. Aber schon hier beginnt das Problem, denn es besteht weitestgehende Unklarheit darüber, welche Teilgebiete dazu zu rechnen sind. Anders ausgedrückt: Es gibt unterschiedliche Bezeichnungen und Konzeptionen der Abgrenzung! Da diese verwirrende Uneinigkeit ein Kernproblem der Thematik darstellt, soll sie später detaillierter betrachtet werden. Zunächst sei aus pragmatischen Gründen unter der Region "Saar-Lor-Lux" nur deren historischer Kern verstanden (Abb. 7).

Abbildung 7:

Historischer Kern: Das Montandreieck "Saar-Lor-Lux"

 


Quelle: Rolshoven, Hubertus (1974): Rohstoffwirtschaft in der Großregion Saar-Lor-Lux. In: Glückauf, Zeitschrift für Technik und Wirtschaft des Bergbaus, Jg. 110, Nr. 20, S. 841-846.

Dieser gruppiert sich um seinen Ausgangsbereich, das - so muss man heute sagen - einstige "Dreieck von Kohle und Stahl" in den Randgebieten von Belgien, Deutschland, Frankreich und Luxemburg. Als der Montansektor noch wirtschaftliche Bedeutung hatte und wie ein Bindeelement wirkte, wurde um 1970 das Schlagwort "Saar-Lor-Lux" geboren. Unter der Obhut einer Kommission der nationalen Regierungen (damals ohne Belgien) wurde 1971 eine sog. "Regionalkommission SLLux [1] " eingesetzt. 

Dazu gehörten die folgenden politischen Einheiten, auf die wir uns hier zunächst beziehen (Abb. 9): das Saarland [2] , von Rheinland-Pfalz [3]  die Planungsregion Westpfalz, der Landkreis Birkenfeld und der Regierungsbezirk Trier, Luxemburg und die vier Departements der Region Lothringen. Mit rund 37.000 km² ist dieser Raum etwas größer als Nordrhein-Westfalen [4] , beherbergte aber 1999 mit fast genau 5 Mio. nur 28% von dessen Bevölkerung. Auf Lothringen entfällt jeweils etwa die Hälfte der Fläche und der Einwohner. Die Bevölkerungsdichte liegt im Mittel bei 120 Einw./km², schwankt aber zwischen deutlichen Extremen: über 400 Einw./km² im hochindustrialisierten Saarland und unter nur 30 Einw. / km² im ländlichen Westlothringen.

Abbildung 8:

Der ursprüngliche Saar-Lor-Lux-Raum der Regionalkommission

 


Quelle: Schulz/Brücher, 1997

Die heutige Konstellation der Territorien und Grenzen ist das Spiegelbild ihrer gemeinsamen jüngeren Geschichte. Luxemburg ist, nach dem Verlust des größten Teils seines Territoriums an Frankreich, Deutschland und den neuen Staat Belgien im 19. Jahrhundert, nur noch eine Art kleiner Rumpfstaat. 1871 annektierte das neue Deutsche Reich bekanntlich das Elsass und den Nordostteil von Lothringen (vgl. Riemenschneider [5] ). Dies bedeutete eine gravierende, bis heute nachwirkende Benachteiligung der Randgebiete beiderseits der Grenze, denn auf beiden Seiten entwickelte sich nun ein sog. Glacis, eine Pufferzone gegenüber dem Feind auf der jeweils anderen Seite. Mit anderen Worten: ein freizuhaltendes Aufmarschgebiet. Es blieb deshalb eine wirtschaftlich unterentwickelte Zone, in der man so wenig Industrieinvestitionen wie möglich tätigte, um sie nicht potenziellen Invasoren in die Hände fallen zu lassen.

Abbildung 9:

Bodenschätze im Saar-Lor-Lux-Raum

 

 

 

 

 

 

Quelle: Schmit, 1989

 

Während gerade nach 1871 die Industrie in Frankreich und Deutschland ihren ersten bedeutenden Boom erlebte, beschränkte sie sich in diesem Raum fast ausschließlich auf die Bodenschätze Eisenerz, Steinkohle und Salz, also auf Grundstoffindustrien (Abb. 9). Doch darf man diese Negativentwicklung nicht allein dem Einfluss der Militärpolitik anlasten, sondern auch den Stahlunternehmern, die keine Konkurrenzindustrien aufkommen lassen und allein über die Arbeiter bestimmen wollten. Typisch ist deshalb bis heute die auffallend schwache Präsenz z.B. von Maschinenbau, Metallverarbeitung oder Chemie. Fortschrittshemmend waren außerdem die in den strukturschwachen Gebieten Vogesen und Pfälzer Wald dominanten Branchen Textilindustrie bzw. Schuhfabrikation.

Die Geschichte des Saarlandes [6] ist bewegt. Durch den Versailler Vertrag entstand bekanntlich erstmals ein Saargebiet, das aus den südlichen Teilen der ehemaligen preußischen Rheinprovinz und westlichen Teile der bayerischen Pfalz bestand. (Abb.10) Es wurde auf die Dauer von 15 Jahren ab 10. Januar1920 einer Völkerbundsregierung unterstellt. Nach einer Volksabstimmung fiel das Gebiet 1935 (90,7% für Deutschland) an das Deutsche Reich zurück ("Die Saar kehrt heim") und bildete bis 1940 gemeinsam mit der Pfalz zunächst den Gau Saarpfalz, danach bis 1945 die sog. Westmark. Nach dem Zweiten Weltkrieg wiederholte sich sozusagen die Geschichte. Während seiner erneuten Verwaltungs- und Wirtschaftshoheit versuchte Frankreich ab 1946, langfristig wachsenden Einfluss auf die Saar zu gewinnen, nicht nur wirtschaftlich, sondern auch kulturell. Beispielhaft sei auf das Deutsch-Französische Gymnasium [7] und die Universität des Saarlandes [8] in Saarbrücken verwiesen. Letztere wurde 1947/48 - wie übrigens auch in Mainz - ironischerweise in einer unzerstörten Wehrmachtskaserne gegründet, deren Tor noch heute als Haupteingang zum Universitätsgelände dient (Abb. 11). Dabei sollte man weniger an den damals realen französischen Kulturimperialismus denken als an das Gleichnis in der Bibel: "Macht Schwerter zu Pflugscharen! - Transformez les épées en socs!"

Abbildung 10:

Der Saar-Lor-Lux-Raum 1920

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Brücher/Pickart, 1989

Abbildung 11:

Haupteingang zur Universität des Saarlandes, einst ein Kasernentor

 

 

 

Aufnahme: Brücher

Im Rahmen der Pariser Verträge [9] (Accords de Paris) beschlossen Bundeskanzler K. Adenauer und der französische Ministerpräsident P. Mendès-France 1954 ein Saarstatut (europäischer Status des Saarlands im Rahmen der »Westeuropäischen Union«, WEU), das in einer Volksabstimmung [10] (23.10.1955) jedoch mit zwei Dritteln der Stimmen abgelehnt wurde. Wegweisend wurde dann ein Jahr später der sog. Saarvertrag (auch Saarabkommen). In diesem wurde festgelegt, dass die Saar wieder an Deutschland angegliedert würde (politisch ab Januar 1957, wirtschaftlich ab Juli 1959), und zwar als eigenes Bundesland. Außerdem beschloss man u.a. die Kanalisierung der Mosel bis zum Rhein sowie pachtzinsfreie, grenzunterschreitende Abbaurechte der französischen Bergwerke in den saarländischen Steinkohlelagerstätten bis 1982. Zweifellos hat dieser Vertrag die heutigen guten Beziehungen zwischen beiden Staaten maßgeblich eingeläutet. Hilfreich im grenzüberschreitenden "Konzert" ist vor allem auch die betont europäische Haltung des Großherzogtums Luxemburg.

Abbildung 12:

Sonderbriefmarken zur Volksbefragung im Saarland 1955

 

Internet-Quelle (04.11.2002, s. Liste)

Zum Abschluss dieses historischen Überblicks muss allerdings betont werden, dass die Saar, abgesehen von ein paar Jahren unter Napoleon, nie eigentliches französisches Territorium war und trotzdem mancher Deutsche im "Reich" auch heute noch glaubt, hier werde französisch gesprochen und Saarlouis, in der Tat 1680 von Ludwig XIV. gegründet, sei eine Stadt in Frankreich. Bei Betrachtung der Geschichte sei auch noch auf einen zweiten Typ von Grenze hingewiesen, die germanisch-romanische Sprachgrenze (Abb.13). Allerdings hat diese uralte, langsam nach Osten vorgeschobene Kulturgrenze erheblich an Gewicht verloren. Der deutsche Dialekt, in Frankreich gegenüber dem allemand (=Hochdeutsch) als dialecte germanique bezeichnet, erlebt heute in Nordost-Lothringen, also zwischen Staats- und Sprachgrenze, einen deutlichen Rückgang, den man am deutlichsten bei den Kindern messen kann. Dass Staats- und Sprachgrenze nicht identisch sind, hat die Gesamtsituation zwar zusätzlich kompliziert, andererseits aber wird die Staatsgrenze hier nicht so einschneidend empfunden wie in Grenzräumen, wo sich zwei Sprachen und Kulturen direkt gegenüberstehen.

Abbildung 13:

Die deutsch-französische Sprachgrenze

 

 

 

 


Quelle: Zenglein, in Brücher/Pickart, 1989

Am Saar-Lor-Lux-Raum in der bisher behandelten Version sind also drei verschiedene Staaten beteiligt, deren Teilbereiche sich in Verwaltungssystemen und Autonomiegrad erheblich unterscheiden (vgl. Schulz 1998):

  • Luxemburg ist ein geschlossener Kleinstaat, der auf seine Souveränität stolz ist, ganz auf Europa setzt und als wichtiges Bindeglied in der EU fungiert. Er ist nur halb so groß wie ein durchschnittliches französisches Departement, zählt nicht einmal eine halbe Million Einwohner, und seine Hauptstadt hat erst vor kurzem die Schwelle zur Großstadt überschritten. Hervorzuheben ist jedoch sein bemerkenswertes Engagement nicht nur für die Integration Europas, sondern auch speziell des Saar-Lor-Lux-Raumes. Dies erklärt sich natürlich aus der Situation des Kleinstaats, in dem keine Interessenunterschiede zwischen Zentrum und Peripherie aufkommen können (s.u.), vermutlich aber auch aus dem mit über 37% in Europa höchsten Anteil an Ausländern (plus die naturalisierten), deren Integration als relativ problemlos gilt.
     
  • Die beiden beteiligten deutschen Bundesländer, Saarland und Rheinland-Pfalz, haben innerhalb des föderativen Systems weitgehende Handlungsfreiheiten, nicht zuletzt in Bezug auf die grenzüberschreitende Kooperation. Trotzdem sollte gerade bei dem von Kohle- und Stahlkrisen geschüttelten Saarland nicht die Abhängigkeit gegenüber dem Bund übersehen werden, die sich unter anderem in extrem hohen Schulden spiegelt.
     
  • Der französische Anteil, Lothringen mit seinen vier Departements, ist etwa so groß wie Mecklenburg-Vorpommern. Das bedeutet eine territoriale Ausdehnung, in der weite Bereiche zwangsläufig weit entfernt vom eigentlichen Grenzraum und damit außerhalb gemeinsamer grenzübergreifender Interessen liegen. Dies betrifft vor allem die Départements Vosges im Süden und Meuse im Westen. Außerdem bereitet Lothringen gewisse Schwierigkeiten für die Zusammenarbeit wegen der immer noch herrschenden zentralistischen Grundstruktur Frankreichs (vgl. Brücher 1992). Zum einen führt diese zu einer lokalen Konkurrenz zwischen der Region und ihren vier Departements, denen sie keine Weisungen erteilen kann. Wichtiger aber ist die Abhängigkeit von der weit entfernten, dominanten Hauptstadt, wo vor allem die Randgebiete partikularistischer Tendenzen verdächtigt werden. Es ist deshalb ein ständiges Problem, wie weit in Lothringen die grenzübergreifende Zusammenarbeit aus regionaler Initiative gehen darf oder soll und wann und wo der Staat einschreiten muss. Seit den Dezentralisierungsgesetzen ab 1982 haben die Gebietskörperschaften Region, Departement und Gemeinde zweifellos mehr Kompetenzen, sie sind aber vor allem wegen unzureichender Finanzausstattung nach wie vor stark an die Entscheidungen der Zentralregierung oder ihrer Präfekten gebunden. Eigenständige Kontakte mit den ausländischen Nachbarn gestattet die Zentralregierung der Region und den Departements erst seit Beginn der 90er Jahre.

Abbildung 14:

Die Gemeindestrukturen im SLL-Raum

 

 

 

 


Quelle: Brücher/Pickart, 1989

Interessant in diesem Zusammenhang ist auch die unterschiedliche Gemeindestruktur und -größe in den beteiligten Staaten, die die Zusammenarbeit auch auf diesem Niveau schwierig macht (Abb. 14). Denn die politische Autonomie und wirtschaftliche Basis der französischen Gemeinden sind selbst nach der Dezentralisierung 1982 schwach geblieben, äußerst schwach bei der Masse von ihnen allein schon wegen der geringen Größe, denn die weitaus meisten zählen unter 2000 Einwohner, viele sogar unter 100, und sind allein schon deshalb kaum handlungsfähig. 

Solche hier nur allgemein angesprochenen politisch-administrativen Unterschiede zwischen den Teilbereichen führen ständig zu Problemen in der Kooperation, nicht zuletzt aus Unkenntnis darüber, wer wo für was kompetent ist.