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'Wirtschaftliche Konflikte'
 
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Wirtschaftliche Konflikte

Die wirtschaftlichen Konflikte um die Saar führten zunächst vor allem auf regionaler Ebene zu gravierenden Spannungen: Der Zustrom französischen Kapitals, aber auch die Übernahme des staatlichen Bergbaus durch die Mines Domaniales de la Sarre lösten Widerspruch und Konfrontationen aus, die sich in dem von einer breiten Öffentlichkeit über die Grenzen des Saargebiets hinaus beachteten hunderttägigen Streik der Bergleute ab Februar 1923 zuspitzten. Die regionalwirtschaftlichen Auswirkungen der Abtrennung sind dagegen ambivalent zu beurteilen: Obwohl zunächst eine fünfjährige Übergangszeit eingerichtet wurde, in der Zollfreiheit im Warenverkehr von und nach Osten herrschte, führten die dadurch notwendig gewordenen Verbleibekontrollen zu erheblichen Kostenbelastungen für die Unternehmen des Saargebietes; gleichzeitig gelang es nicht in ausreichendem Maße, neue Absatzgebiete für Saar-Produkte im Westen zu schaffen, bevor die für 1925 vorgesehene vollständige Eingliederung in den französischen Wirtschaftsraum vorgenommen wurde. Andererseits wirkte die vorzeitige Einführung der Frankenwährung im Saargebiet im Vergleich zur gravierenden Inflation der Reichsmark [1]  in der ersten Hälfte der zwanziger Jahre wohl eher positiv; außerdem förderte die Abtrennung von Deutschland die Gründung von Betrieben [2]  der verarbeitenden Industrie und des Konsumgütersektors, die unter strukturpolitischen Aspekten ebenfalls positiv zu bewerten ist.

Abbildung 7:

Entwicklung der Kohleförderung an der Saar und in benachbarten Revieren in der Zwischenkriegszeit

Vgl.: Fritz Hellwig, Saar zwischen Ost und West. Die wirtschaftliche Verflechtung des Saarindustriebezirks mit seinen Nachbargebieten, Bonn 1954 (= Veröffentlichungen des Instituts für geschichtliche Landeskunde der Rheinlande der Universität Bonn).

Vor allem die Entwicklung der Schwerindustrie wurde jedoch - besonders im Vergleich zu den benachbarten Revieren - als stark gehemmt angesehen. Der Versuch, in der Mitte der 20er Jahre auf internationaler Ebene eine Lösung der ökonomischen Fragen zu finden, war nur teilweise von Erfolg gekrönt. Zwar konnten in umfangreichen diplomatischen Verhandlungen zwischen Frankreich und Deutschland eine Reihe von Sonderregelungen erarbeitet werden, die die Schwierigkeiten der wirtschaftlichen Eingliederung der Saar nach Frankreich mildern helfen sollten. Die hierzu vereinbarten Kontingente für zollfreie oder -begünstigte Ein- und Ausfuhr waren aber durchweg nicht ausreichend und erhöhten zudem die bürokratischen Probleme im Warenverkehr. Gerade diese Unzulänglichkeiten riefenVerunsicherung über die Zukunft des Status quo hervor.

Abbildung 8:

Plakat zum Status quo aus dem Abstimmungskampf von 1935
Vgl.: Gerhard Paul u. Ralph Schock, Saargeschichte im Plakat 1918-1957, Saarbrücken 1987.

 

 

 

 

 

 

Am 13. Januar 1935 konnten die Bewohner des Saargebiets dann in einer Volksabstimmung für die Weiterführung des Status quo, für die Angliederung an Deutschland oder Frankreich votieren. Das Ergebnis fiel mit über 90% Zustimmung für eine Angliederung an Deutschland eindeutig aus. In internationaler Perspektive kann dies als einer der ersten großen außenpolitischen Erfolge des Hitler-Regimes gedeutet werden. Hinsichtlich des territorialen Konfliktes um die Saar zwischen Deutschland und Frankreich bedeutete das Abstimmungsergebnis eine totale Niederlage Frankreichs; in der innerregionalen Auseinandersetzung in der Saarfrage stellte die Abstimmung die vollständige Durchsetzung der deutschen national-integrativen Kräfte dar. Trotz der Härte des Abstimmungskampfes wurde jedoch die Rückgliederung des Saargebiets als technisch-diplomatischer Vorgang vergleichsweise sachlich abgewickelt. Bereits im Dezember 1934 einigten sich die Vertreter Deutschlands und Frankreichs auf die finanziellen-, wirtschafts- und währungspolitischen Modalitäten, unter denen diese Rückgliederung vorzunehmen war. Die Zahlung von 900 Millionen Franken an Frankreich, die Verpflichtung zur Lieferung von Saarkohle über einen Zeitraum von fünf Jahren hinweg und die Bedingungen des Währungsumtausches wurden hier festgelegt. Mit der Integration des Saargebiets in den Gau Westmark schien die eigenständige Geschichte des Saargebietes bereits wieder beendet.