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'Die Lösung der Saarfrage'
 
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Die Lösung der Saarfrage

Abbildung 11:

Der erste Schritt zur Lösung der Saarfrage

Der deutsche Michel empfängt mit ausgebreiteten Armen die "kleine Saar". Die Rückgliederung des Saarlandes am 1. Januar 1957 wird vielfach als "kleine Wiedervereinigung" bezeichnet. Mirko Szewczuk Bundesrepublik Deutschland, 1956 Federzeichnung 29,5 x 41 cm Haus der Geschichte, Bonn EB-Nr.: 1989/4/722.0743

Internet-Quelle [1]

Das Ergebnis des Referendums vom 23. Oktober 1955 bestand in einer klaren Ablehnung des Statuts [2] , die kaum anders als ein Votum für Deutschland interpretiert werden konnte. Eine Einigung zwischen der Bundesrepublik und Frankreich konnte diesbezüglich im darauf folgenden Jahr in den so genannten Luxemburger Verträgen vom 27. Oktober 1956 herbeigeführt werden, die die Grundlage für die politische Eingliederung der Saar als Bundesland der Bundesrepublik am 1. Januar 1957 bildeten. Umfangreiche ökonomische und finanzielle Regelungen, die vor allem die Wahrung französischer Interessen an den saarländischen Kohlevorkommen und eine detaillierte Regelung für die Weiterführung spezieller wirtschaftlicher Beziehungen zwischen dem Saarland und Frankreich beinhalteten, ermöglichten die wirtschaftliche Eingliederung der Saar am 6. Juli 1959. Diese Etappen bedeuteten aber mehr als nur einen weiteren Schritt in der wechselvollen Geschichte der Saar zwischen Deutschland und Frankreich. 

Trotz der Schwierigkeiten im diplomatischen Annäherungsprozess und trotz der Leidenschaftlichkeit, die insbesondere die nationalistischen Argumentationsweisen im Abstimmungskampf hervorriefen, war die Saarfrage in der Mitte des 20. Jahrhunderts zu einem unzeitgemäßen Konfliktgegenstand [3]  zwischen Deutschen und Franzosen geworden. Für die längst auf ganz andere Ziele ausgerichtete internationale Politik stellte die Saarfrage überwiegend ein lästiges Hindernis dar, und auf regionaler Ebene konnte die Frage der nationalen Zugehörigkeit alleine zwar immer noch dezidierte Positionen, aber keine längerfristig wirksame Bindungswirkung im Sinne einer Abgrenzung gegen Frankreich oder einer Integrationsklammer zu Deutschland mehr entfalten. Daher kann davon gesprochen werden, dass die Saarfrage nach anderthalb Jahrhunderten mit der Eingliederung der Saar in die Bundesrepublik als historisches Phänomen endete. 

Abbildung 12:

Die Saar-Lor-Lux-Region im Herzen Europas
 "Im Zentrum Europas, auf halbem Wege zwischen London und Mailand, Paris und Frankfurt, nimmt die SAAR-LOR-LUX-Region eine außergewöhnliche Position ein, die ihr die günstigsten wirtschaftlichen Perspektiven ermöglichen."

Internetquelle [4]

Dagegen fand die Europa-Orientierung in der saarländischen Politik mit der Eingliederung nicht, wie anfangs befürchtet, ein schnelles Ende. Ganz im Gegenteil gewann der Europagedanke in seiner regionalpolitischen Dimension nach der Lösung der Saarfrage sogar an Bedeutung hinzu: Insbesondere als Instrument zur Bewältigung der zu beiden Seiten der deutsch-französischen Grenze durchaus ähnlichen wirtschaftsstrukturellen Probleme gewann die Vorstellung einer interregionalen Zusammenarbeit  [5] seit Anfang der 60er Jahre zunehmend an Gewicht. Neben der weitgehend bruchlosen Fortführung der Zusammenarbeit in der Stahlindustrie wurden erste neue Ansätze hierzu im Bereich der Energiewirtschaft auch in Projektform verwirklicht. Seit der Mitte der 60er Jahre traten Verkehrs- und Flächenerschließungsprojekte hinzu, und auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Planungspolitik wurde verstärkt. Der Leitbegriff für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im saarländisch-lothringisch-luxemburgischen Grenzraum, nämlich derjenige der Großregion "Saar-Lor-Lux", fand dann im Jahr 1968 erstmals Verwendung. (Zu den Wirtschaftsbeziehungen im saarländisch-lothringischen Grenzraum vgl. Schulz & Dörrenbächer [6] ). 

Dem Gegenstand nach bezog sich die Saarfrage stets auf ein als mit geographischen Mitteln abgrenzbar gedachtes Territorium. Definiert wurde dieses Territorium oft von seinem Mittelpunkt aus - z.B. der Stadt Saarbrücken -, nach bestimmten prägenden Eigenschaften - z.B. der dominanten Schwerindustrie- oder in wechselnden Grenzen nach seiner räumlichen Erstreckung. Dies verweist darauf, dass die Saarfrage stets auch in ihren regionalen Auswirkungen zu interpretieren ist. 

Abbildung 13:

Grenzveränderungen in der Saar-Lor-Lux-Region 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Auseinandersetzung um die nationale Zugehörigkeit prägte gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Strukturen in der Region und eröffnet in historischer Perspektive die Frage nach Gemeinsamkeiten und Trennungslinien zwischen der Geschichte der Saar und der ihrer nicht weniger umkämpften Nachbarn in der deutsch-französischen Grenzregion. Zugleich beeinflussten die Saarfrage und die daraus resultierenden Wechsel in der nationalen Zugehörigkeit aber auch den Vorgang der nationalen Integration der Region und ihrer Bevölkerung. Besonders das Spannungsfeld zwischen nationalem Bekenntnis, Demokratisierung und regionaler Selbstbestimmung weckt das Interesse der Geschichtswissenschaft. Dabei kommt der Geschichte eine besondere Rolle zu: Der Kampf um die Saar war stets auch ein Kampf um die "richtige" Deutung ihrer Geschichte; darüber, welche Elemente der Vergangenheit zu bestimmten Zeitpunkten erinnert wurden und welche Lehren aus der Vergangenheit zu ziehen waren, wurde je nach Standpunkt in der Saarfrage und nach den politischen Machtverhältnissen entschieden. Die Geschichte der Saarfrage zu untersuchen heißt daher stets, auch die Rolle der Geschichtsschreibung und der kollektiven Erinnerung zu hinterfragen.