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'Die Klauseln des Versailler Vertrags'
 
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Die Klauseln des Versailler Vertrags

Der Vertrag umfasst an erster Stelle Klauseln zum Staatsgebiet: Deutschland verliert ein Siebtel seines Territoriums und ein Zehntel seiner Bevölkerung. Diese Verluste sind vor allem im Osten spürbar, wo ein polnischer Staat wiederhergestellt wird, dem Gebiete zugeteilt werden, die von Preußen Ende des 18. Jahrhunderts annektiert worden waren. Ostpreußen wird vom übrigen Deutschland durch den Polnischen Korridor getrennt, der Konflikte verursachen und angefochten werden wird. Im Westen muss Deutschland Elsaß-Lothringen herausgeben, das Saarland wird unter die Verwaltung des Völkerbundes gestellt und für die Dauer von fünfzehn Jahren vom Reich abgetrennt. Im Übrigen verliert Deutschland alle seine Kolonien und ihm wird der "Anschluss" der jungen österreichischen Republik verboten, die aus dem Zerfall des Habsburger Reiches hervorgegangen ist. Der territoriale Zusammenhalt und das wirtschaftliche Potential bleiben Deutschland erhalten, obwohl die Produktionskapazitäten durch die chaotischen Zustände im Inneren sowie den Verschleiß und den Verfall der Geräte und Maschinen vorübergehend geschwächt sind.

Der Vertrag [1] begrenzt ebenso die staatliche Souveränität in vielen Bereichen: Die künftige deutsche Armee wird auf ein Landheer von 100.000 Mann ohne Marine und Luftwaffe beschränkt, die Herstellung und der Besitz vieler schwerer Waffen werden Deutschland verboten. Die Alliierten besetzen das linke Rheinufer für 5, 10 und 15 Jahre, je nach Zone. Deutschland muss für die durch die Kämpfe verursachten Schäden Reparationszahlungen leisten, deren Höhe 1920 auf die enorme Summe von 132 Milliarden Goldmark (davon 52 % zugunsten Frankreichs) festgelegt wird. Die Zahlung dieser Reparationen, die zeitlich gestreckt erfolgen muss, wird die internationalen Beziehungen während der 1920er Jahre vergiften.

Artikel 231 des Versailler Vertrags:

"Die alliierten und assoziierten Regierung erklären, und Deutschland erkennt an, dass Deutschland und seine Verbündeten als Urheber für alle Verluste und Schäden verantwortlich sind, die die alliierten und assoziierten Regierungen und ihre Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten aufgezwungenen Krieges erlitten haben.."

Internetquelle [2]

Schließlich wird in Artikel 231 des Vertrages behauptet, die moralische Verantwortung für den Verlauf des Krieges läge beim deutschen Volk - und nicht allein bei der Führung des alten Regimes. Alle Deutschen fühlen sich ungerecht und unbegründet angeklagt, von der Menschheit geächtet. Deutschland wird nicht zum Völkerbund zugelassen, weil es nicht würdig sei, ihm anzugehören. Die große Nation ist gedemütigt und herabgesetzt worden, ihr wird die Gleichberechtigung verweigert. Dieses Bewusstsein lastet schwer auf der jungen und zerbrechlichen Weimarer Republik, deren zahlreiche Gegner sie immer wieder dafür verantwortlich zu machen.