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'Regionen als Akteure innerhalb der Europäischen Union'
 
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Regionen als Akteure innerhalb der Europäischen Union

Neben der Regional- und Raumordnungspolitik auf europäischer Ebene ist in diesem Zusammenhang auch auf die grenzüberschreitende Kooperation in einigen europäischen Regionen zu verweisen. Als gelungene Beispiele seien hier die EUREGIO im deutsch-niederländisch-belgischen Dreiländereck, die REGIO BASILIENSIS oder die PAMINA am Oberrhein genannt.

Im Vergleich zu föderalen politischen Systemen, wie es bspw. das deutsche Grundgesetz [1] vorsieht, sind die Regionen innerhalb der EU nicht bzw. nur schwach vertreten. In der aktuellen Diskussion des Europäischen Konvents [2] um die zukünftige europäische Verfassung liegt in dieser Frage ein gravierender Streitpunkt.

Bislang ist es die Aufgabe des Ausschusses der Regionen [3] , den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Union Gehör zu verschaffen. Mit seiner Errichtung im Vertrag von Maastricht wurden im Wesentlichen zwei Ziele verfolgt. Zunächst erschien es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Zum zweiten wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.

Die Verträge legen fest, dass die Kommission [4] und der Rat [5] den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen. Im Vertrag von Maastricht wurden fünf derartige Bereiche genannt - wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, transeuropäische Infrastrukturnetze, Gesundheitswesen, Bildung und Kultur. Im Vertrag von Amsterdam [6] wurde diese Liste um fünf weitere Bereiche ergänzt - Beschäftigungspolitik, Sozialpolitik, Umwelt, Berufsbildung und Verkehr - und deckt nun den größten Teil des Tätigkeitsbereichs der EU ab. Kommission, Rat und Europäisches Parlament [7] können den Ausschuss der Regionen überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der Ausschuss der Regionen kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der EU zu setzen.