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Probleme der Rehabilitation

1. Juristische Probleme
Das größte juristische Problem ist ein Gesetz aus dem Jahr 1948, das für die Altmieter Mietzinsobergrenzen festlegt. Die Eigentümer verfallender Objekte sind daher an einer Sanierung nur mäßig interessiert bzw. besteht das Bestreben, bisherige Mieter vor den Sanierungsarbeiten aus den Wohnungen zu drängen, um diese anschließend um ein vielfaches des ursprünglichen Mietpreises anbieten zu können. Ähnliche Schwierigkeiten ergeben sich bei Objekten mit gemischten Besitzverhältnissen, wobei entweder nur schwer ein Konsens über die durchzuführenden Arbeiten bzw. deren Kosten erzielt werden kann oder überhaupt kein Interesse an Stadterneuerungsmaßnahmen besteht.

2. Technische Probleme
In der Pariser Region verfügen 70 % der Wohnungen nur über einen oder zwei Räume. Die durchschnittliche Größe einer Einraumwohnung liegt bei 17 qm, eine Größe, bei der Bad und WC kaum unterzubringen sind. Gleichzeitig bestehen in den schmalen Lichthöfen Schwierigkeiten, Bauaufzüge zu installieren oder Baumaterial zu lagern. Die Gehsteige sind für Bauschuttcontainer häufig zu schmal, Behinderungen des Verkehrs unvermeidlich. Daher ist der komplette Abbruch für die Behörden und die Baufirmen nicht selten die bequemere Lösung.

3. Soziale Probleme
Die sanierungsbedürftigen Viertel der Pariser Kernstadt weisen einen hohen Anteil älterer Wohnbevölkerung auf. Mit dem Alter der Bewohner sinkt die Bereitschaft, die Unannehmlichkeiten von Bauarbeiten oder den Umzug in eine Ersatzwohnung in Kauf zu nehmen. Zur Angst, das Ende der Bauarbeiten nicht mehr zu erleben, kommt die - nicht unberechtigte - Befürchtung, das eigene Viertel nach der Sanierung nicht mehr wiederzuerkennen oder sich die renovierte Wohnung nicht mehr leisten zu können.

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