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Zusammenfassung

Der eingangs eingeführte Begriff vom "bürgerlichen Ehekonzept des 19. Jahrhunderts" ist durch die Vorstellung von Ehedebatten und Eherechten mit Inhalt gefüllt; gleichzeitig ist das hier vorgestellte Material angetan, ihn in Frage zu stellen. Erstens zeichnen sich Veränderungen des Ehekonzeptes schon früh im 18. Jahrhundert ab. Zweitens ist es keineswegs ein neues Ehekonzepte, sondern mehrere, die ineinander verschachtelt sind. Drittens sind neue Konzepte im 19. Jahrhundert zwar im Umlauf, ihre Umsetzung ist jedoch weitgehend ein Prozess des 20. Jahrhunderts. Die hier dargestellten Ideen brachen sich - in breiteren Gesellschaftschichten - nur langsam Bahn. Dies geschah viertens zwar zuerst in besonders fortschrittlichen Teilen des Bürgertums, bald jedoch auch im Adel und der Bauern- und entstehenden Arbeiterschaft. Selbst die preußischen Könige und Königinnen, allen voran Friedrich Wilhelm IV. und seine Frau Luise, integrierten Elemente einer neuen "bürgerlichen" Paarvorstellung. Wir haben es also mit einem langanhaltenden und gesamtgesellschaftlichen Prozess zu tun, der auch heute, mehr als zweihundert Jahre später, noch alles andere als abgeschlossen ist.

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