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'Ehegesetze um 1800'
 
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Ehegesetze um 1800

Bis ins 18. Jahrhundert konnte in keinem europäischen Land von einem einheitlichen Rechtssystem die Rede sein. Je nach ihrem Wohnort und sozialer Stellung kamen den Menschen unterschiedliche Rechte und Pflichten zu. Versuche, das Recht zu vereinheitlichen, zu vervollständigen, zu systematisieren und in umfangreichen, auf große Territorien anwendbare Sammlungen, sogenannte "Codices" (=Plural von Codex), waren schon in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts unternommen worden; doch erst um 1800 kam es von Entwürfen zu gültigen Rechtstexten: in Preußen 1794 mit dem Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten [1] , in Frankreich mit dem Code Civil [2] von 1804 in Österreich mit dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch [3] von 1811.